wie jedes Jahr veranstalten wir die:
am 15. März 2025
in der Hermann-Kimling-Halle in Östringen, Zeit: 10 bis 15 Uhr
Einlass für Anbieter ab 8 Uhr
Ein Tisch der Größe 1,70 m × 0,70 m kostet unverändert 30,– €. Andere Tischgrößen können wir leider nicht anbieten. Tischmieter bezahlen bei uns natürlich keinen zusätzlichen Eintritt und wenn Sie sich als Tischmieter noch eine Hilfskraft mitbringen, kostet es Sie nichts extra. Wenn Sie einen oder mehrere Tische reserviert haben möchten, gibt es folgende Mög- lichkeiten der Anmeldung:
Die Tischmiete entrichten Sie bitte bei Ihrer Ankunft.
Eine Bestätigung werden Sie umgehend erhalten. Auf Platzierungswünsche nehmen wir gern Rücksicht, soweit sie uns rechtzeitig erreichen und uns die Durchführung möglich ist.
Tische, die am Börsentag bis 10:30 Uhr nicht belegt sind, können von uns anderweitig vergeben werden, falls uns kein Hinweis auf verspätete Ankunft des Anbieters zugeht.
Eine Bitte: Melden Sie sich bitte möglichst früh an!
Wie Sie nach Östringen kommen, entnehmen Sie bitte den beigefügten Skizzen. Am Hintereingang (siehe Skizze auf der Rückseite der Bestätigung) können Sie Ihr Auto bequem be- und entladen. Die Halle ist hier ohne Stufe zu betreten. Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Wir werden für die Veranstaltung in der bewährten Weise werben: im fotoMAGAZIN, wegen der grenznahen Lage in der größten französischen Fotozeitschrift Chasseur d'Images, in Tageszeitungen im südwestdeutschen Raum, mit Rundschreiben, auf Plakaten, mit Handzetteln auf anderen Börsen, in Sammlerzeitschriften sowie diversen Internet-Börsenkalendern.
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Die Spezialmarktfestsetzung durch das Landratsamt erlaubt nur das Anbieten von Fotoartikeln im weitesten Sinne. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung können sowohl der Anbieter als auch der Ver- anstalter mit Bußgeld belegt werden – und damit wäre uns allen nicht gedient. Das Aufstellen von mitgebrachten Tischen gestattet die Feuerwehraufsicht nicht. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zum sofortigen Börsenausschluss ohne jegliche Erstattungsansprüche führen.
Wie auch sonst in Baden-Württemberg üblich, muss die angebotene Ware mit Preisschildern versehen sein und auf den Tischen müssen Name und Anschrift des jeweiligen Anbieters stehen. Dies sind keine Schikanen unsererseits, sondern Auflagen der §§ 68, 68a, 69 und 69a der Gewerbeordnung.
Aus gegebenem Anlass können wir Weitervermietungen von Tischen – auch unentgeltliche – ohne unser Wissen nicht zulassen!
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verlauf und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihre Fotofreunde Östringen e.V.
Rüdiger Kasten
Von der A 5 (Anschlussstellle 41 Kronau): Folgen Sie der B 292 nach Östringen.
Von der A 6 (Ausfahrt Sinsheim): Folgen Sie der B 292 über Dühren – Eschelbach – Angelbachtal (Eichtersheim) nach Östringen.
In Östringen biegen Sie von der Hauptstraße kommend in die Schubertstraße ein. Beim Schulzentrum mündet die Schubertstraße in die Mozartstraße.
Hier befindet sich die Hermann-Kimling-Halle.